Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
vbajo
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Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Beitrag von vbajo »

Hallo,

nach längerem Aufenthalt in Russland auf Ein-Jahres-Geschäftsvisum - die 3 Monate habe ich in Kasachstan und Kirgisien "überbrückt" - stellt sich mir das Problem, dass ich gerne noch länger in Russland bleiben würde.
Habe das altbekannte Problem, dass man egal was man tut nicht länger als 90 Tage innerhalb 180 Tagen im Land bleiben darf. Es sei denn man nimmt ein Studien- oder Arbeitsvisum, aber das kommt für mich derzeit nicht in Frage.
Soweit ich das verstehe, gilt die 90/180-Regel aber nur für das jeweilige Visum, beschränkt also die Gültigkeit des Visums, nicht meinen Gesamtaufenthalt im Land. Richtig? Weiß das jemand ganz genau, oder soll ich lieber in der Botschaft nachfragen? Bin etwas paranoid, lieber doppelt und dreifach sicher gehen. Visabüros und diverse Homepages haben in der Regel auch nur Halbwissen.

Es wäre dann also durchaus möglich ein 3-monatiges Geschäftsvisum zu nehmen, zum Ende des 90-Tage-Zeitraums auszureisen - sagen wir von Petersburg nach Narwa in Estland - und dort vor Ort ein neues 90-tägiges Geschäftsvisum zu organisieren. Das geht auch im Schnellverfahren, was sich durchaus lohnt, wenn dadurch Übernachtungskosten wegfallen. Sprich nach 90 Tagen macht man einen Abstecher ins Ausland - aus Petersburg nicht besonders schwer - bleibt dort 4 Tage und reist sofort wieder ein. Nach meinen Berechnungen kostet der Spaß in meinem konkreten Fall ca. 100€ im Monat (bzw. 300€ alle drei Monate), inklusive Versicherung, allen Reise- und Übernachtungskosten... Und natürlich hat man alle 3 Monate etwas Stress und ein gewisses Restrisiko. Was wenn das Visum einfach mal verweigert wird, während man gerade zur "Verlängerung" im Ausland ist? Kann alles passieren.

Wie läuft das eigentlich mit Visumsannullierungen? Mein derzeitiges Visum wird noch nicht ganz abgelaufen sein (lediglich defacto wegen den 90/180-Tage-Regel), wenn ich das nächste 3-monatige Geschäftsvisum beantrage. Wird das alte Visum automatisch annulliert?

Viele Grüße!
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bella_b33
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Beitrag von bella_b33 »

vbajo hat geschrieben: 20 Aug 2018, 21:17 Es wäre dann also durchaus möglich ein 3-monatiges Geschäftsvisum zu nehmen, zum Ende des 90-Tage-Zeitraums auszureisen - sagen wir von Petersburg nach Narwa in Estland - und dort vor Ort ein neues 90-tägiges Geschäftsvisum zu organisieren. Das geht auch im Schnellverfahren
Ja, Kettenvisa sind eine Möglichkeit, die es für solche Vorhaben gibt. Ob sie alle einfach so abgenickt werden weiß ich leider nicht.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Beitrag von keksonline »

vbajo hat geschrieben: 20 Aug 2018, 21:17 Wie läuft das eigentlich mit Visumsannullierungen? Mein derzeitiges Visum wird noch nicht ganz abgelaufen sein (lediglich defacto wegen den 90/180-Tage-Regel), wenn ich das nächste 3-monatige Geschäftsvisum beantrage. Wird das alte Visum automatisch annulliert?
Habe letztes Jahr ein Touristenvisum beantragt. Im Pass war noch ein gültiges Businessvisum (welches den Reisezeitraum leider nicht mehr abgedeckt hätte). Das Businessvisum wurde vom Konsulat ungültig gestempelt.
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Beitrag von m1009 »

vbajo hat geschrieben: 20 Aug 2018, 21:17 Wird das alte Visum automatisch annulliert?

Viele Grüße!
Nein. Nicht "automatisch". Das noch gueltige Visum per Stempel ungueltig erklaert.
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Norbert
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Beitrag von Norbert »

Ich schließe mich an: Kettenvisa (also immer 3-Monate-Visa hintereinander) funktionieren in der Praxis, es gibt jedoch keine Garantie, dass sie ausgestellt werden.

Achtung, Visa kann man immer nur im Land seines Wohnsitzes beantragen. Im Baltikum bekommst Du also regulär kein neues russisches Visum, wenn Du da keinen Aufenthaltstitel hast. Du müsstest den Pass also mit DHL nach Deutschland zu einer Agentur schicken.
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Beitrag von Bobsie »

Bist Du Dir da sicher? Ich holte meine Visa immer bei einem Reisebüeo in Offenburg, kein lästiges ausfüllen vom Visumsantrag, Passifoto, Zeit und Aufenthaltsdauer und natürlich den Reisepass hinschicken, das wars.
Und jetzt kommt es: Dieses Reisebüro lässt das Visun ein paar km weiter, auf dem russischen Konsulat in Strasburg, Frankreich machen.
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Beitrag von bella_b33 »

Norbert hat geschrieben: 21 Aug 2018, 09:32 Achtung, Visa kann man immer nur im Land seines Wohnsitzes beantragen
Ja....aber auch da muss es Schlupflöcher geben. Ich habe in Korea schon ein Visum für Vietnam bekommen(wobei ich das nicht selber organisiert habe) und die Russen bekommen über Agenturen US Visa derzeit aus Warschau.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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Norbert
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Beitrag von Norbert »

Deswegen schrieb ich explizit: "Im Baltikum bekommst Du also regulär kein neues russisches Visum, wenn Du da keinen Aufenthaltstitel hast."

Sicher gibt es immer irgendwelche Agenturen, die da Schlupflöcher haben. Aber man kann sich nicht pauschal darauf verlassen und einfach mal nach Vilnius reisen und hoffen. Sondern man sollte das vorher abklären!
m1009

Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Beitrag von m1009 »

Ja....aber auch da muss es Schlupflöcher geben. Ich habe in Korea schon ein Visum für Vietnam bekommen(wobei ich das nicht selber organisiert habe) und die Russen bekommen über Agenturen US Visa derzeit aus Warschau.
Norbert schrub: Russland Visum fuer Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland. Einzelfaelle gibt es immer.... Grundsaetzlich ist es jedoch so. Dies wurde mir z.b. duch cibt Berlin im August 2018 bestaetigt.
Zuletzt geändert von m1009 am 22 Aug 2018, 09:07, insgesamt 1-mal geändert.
m1009

Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Beitrag von m1009 »

Bobsie hat geschrieben: 21 Aug 2018, 10:29
Und jetzt kommt es: Dieses Reisebüro lässt das Visun ein paar km weiter, auf dem russischen Konsulat in Strasburg, Frankreich machen.
Das hat historische Gruende. ;)
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