Bevor es nach Russland geht...

Hier findest Du Insiderinformationen zum mittel- oder langfristigen Aufenthalt in Russland die Dir helfen das Leben in Russland zu meistern. Du lebst (noch) nicht in Russland? Dann könnte dieses Unterforum für Dich besonders interessant sein, damit Du von unseren Erfahrungen profitierst. Expats are welcome!
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klaupe
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Re: Bevor es nach Russland geht...

Beitrag von klaupe »

Norbert hat geschrieben:Siehe der Fall von GIN: Wenn man zurück kommt und gesund, jung und munter ist ... kein Problem - dann ist die KV ja an Dir interessiert. Aber diese Veränderung vor 3 Jahren erlaubt eben auch explizit solche Strafen, und es hat sich (nach Angaben meiner Mutter) noch niemand gefunden, der dagegen geklagt hat.
Abgesehen von der gesetzlichen Krankenversicherung, die ja nur für Arbeitnehmer gilt und sich bei der Berechnung der Prämien am Einkommen zu richten hat, orientieren sich die Tarife der privaten KV am Alter und Risiko.

Ob sie Strafen verhängen können, will ich mal bezweifeln. Eine KV ist kein Gericht!

Also zählt primär das Eintrittsalter (kann ja auch schon ein Risiko sein) und wenn man nicht gerade ein kraftstrotzender Jüngling ist, werden sie ein ärztliches Gutachten verlangen (auch das kann schon eine hübsche Rechnung='Strafe' ergeben). Das Ergebnis des Gutachtens bestimmt den Risikofaktor, der sich auf die Prämie empfindlich auswirken kann.

Bei einem ähnlichen Fall in der Verwandtschaft haben die dann die KV für ca. 1800 €uronen/Monat angeboten. Ablehnen dürfen die Versicherungen nicht mehr, aber sie sind nicht an gesetzliche Vorgaben bei der Tarifberechnung gebunden. Natürlich könnte man eventuell den Risikoaufschlag mit einer üppigen Einmalzahlung abgelten, vermutlich wird das als die erwähnte "Strafe" empfunden.

Unter diesem Aspekt ist es sicherlich sinnvoll, für eine "Ruheversicherung" 40 €urönchen/Monat abzudrücken, das ist allemal billiger, weil sich ja am Eintrittsalter nichts ändert und auch keine Grundlage für ein Eintrittsgutachten besteht. Wer nicht nach Russland geht, um dort 3 Jahre lang unter der Brücke zu pennen, wird wohl die schlapp 1500 (für 3 Jahre) aufbringen können, denn normalerweise kann man ja in Russland auch ganz nett verdienen. Das sollte es schon im Budget drin sein.

Bei der AOK sah ich neulich eine Werbung für Auslandsschutz ab 50 Cent/Monat. Das ist sicherlich der Kindertarif (wegen dem 'ab'). Man sollte sich mal erkundigen, ob das irgendwie mit der Ruheversicherung kombinierbar ist. Dann könnte man quasi als "Privatpatient" in Russland zum Arzt gehen und es mit der KV nach Rechnung abrechnen. Ich denke mal, da werden auch russische Ärzte und Krankenhäuser spontan zu hochqualifizierten und -motivierten Einrichtungen.
Norbert hat geschrieben:Achim, GIN, ich habe nun nach einer Info zu diesen von mir und GIN erwähnten Strafen gesucht: http://www.sueddeutsche.de/politik/refo ... -1.1696534 - seit letztem Sommer wurden diese "Nachzahlungen" schon nicht mehr erhoben, da sie ab Januar 2014 offiziell gesetzlich abgeschafft wurden. Achim, dass Du sie bis dahin nicht zahlen musstest, war keinesfalls selbstverständlich.

Wenn dies nun ganz abgeschafft wurde, ist wirklich kaum noch ein Anreiz für eine Anwartschaft gegeben.
Demnach bin ich mit meinem Wissensstand nicht mehr ganz aktuell. Die Frage bleibt allerdings, ob auch die Tarifberechnung nach Eintrittsalter und Risiko reformiert wurde. Sonst bliebe ja immer noch das die Möglichkeit einer indirekten "Strafe".
Manchmal muss man im Leben zwischen gutem Ruf und dem Vergnügen wählen und stellt fest, das der gute Ruf kein Vergnügen ist.
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GIN
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Re: Bevor es nach Russland geht...

Beitrag von GIN »

Norbert hat geschrieben:Achim, GIN, ich habe nun nach einer Info zu diesen von mir und GIN erwähnten Strafen gesucht: http://www.sueddeutsche.de/politik/refo ... -1.1696534 - seit letztem Sommer wurden diese "Nachzahlungen" schon nicht mehr erhoben, da sie ab Januar 2014 offiziell gesetzlich abgeschafft wurden. Achim, dass Du sie bis dahin nicht zahlen musstest, war keinesfalls selbstverständlich.

Wenn dies nun ganz abgeschafft wurde, ist wirklich kaum noch ein Anreiz für eine Anwartschaft gegeben.
Danke
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Norbert
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Re: Bevor es nach Russland geht...

Beitrag von Norbert »

klaupe hat geschrieben:Abgesehen von der gesetzlichen Krankenversicherung, die ja nur für Arbeitnehmer gilt und sich bei der Berechnung der Prämien am Einkommen zu richten hat, orientieren sich die Tarife der privaten KV am Alter und Risiko.

Ob sie Strafen verhängen können, will ich mal bezweifeln. Eine KV ist kein Gericht!
Es nannte sich natürlich "Nachzahlungen" für beitragsfreie Jahre. War aber de facto eine Strafe.

In aller Regel kommt man nach so einer Reise als Arbeitnehmer oder Selbstständiger oder Invalide zurück - und all diese Fälle können sich nun in der GKV versichern, zumindest freiwillig. Und müssen auch wieder aufgenommen werden, wenn sie irgendwann mindestens mal einen Monat lang drin waren. Das sollte man also machen, wenn man direkt vom Studentendasein (versichert über Eltern) ins Ausland geht - einen Monat freiwillig in irgendeiner GKV versichern. Das ist es auf jeden Fall Wert.
Bei der AOK sah ich neulich eine Werbung für Auslandsschutz ab 50 Cent/Monat. Das ist sicherlich der Kindertarif (wegen dem 'ab'). Man sollte sich mal erkundigen, ob das irgendwie mit der Ruheversicherung kombinierbar ist.

Ich denke nicht, dass so ein günstiger Tarif für dauerhafte Aufenthalte gilt. Da wird in aller Regel deutlich mehr verlangt.
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bella_b33
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Re: Bevor es nach Russland geht...

Beitrag von bella_b33 »

Mal ganz salopp gesagt: Was wäre wenn man einfach arbeits- und mittellos zurück nach DE kommt? Dann bezahlt doch die Arge erstmal die KK, oder?

Gruß
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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Norbert
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Re: Bevor es nach Russland geht...

Beitrag von Norbert »

bella_b33 hat geschrieben:Mal ganz salopp gesagt: Was wäre wenn man einfach arbeits- und mittellos zurück nach DE kommt? Dann bezahlt doch die Arge erstmal die KK, oder?
Ich habe nie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, daher in meinem Fall nein. Wenn, dann das Sozialamt.
Shiek
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Re: Bevor es nach Russland geht...

Beitrag von Shiek »

Sorry, dass ich mich so lange nicht melden konnte. Hier geht es gerade drunter und drüber! Im positiven! :D

Danke für all eure Antworten, ich versuch das jetzt mal etwas zusammenzufassen, ob ich es auch richtig verstehe.

Krankenkassse
Kurz ich werde einen russichen AG haben inkl. einer Krankenversicherung für Russland (das genau Paket erfahre ich, wenn ich dann in Moskau ankomme). Bis heute habe ich fleissig in Deutschland eingezahlt. Während meiner Ausbildung, anschließend als Angestellter und während meines Studiums war ich über meine Eltern krankenversichert bzw. mit 25 Jahren dann eigenständig im Studententarif - leider alles bei der AOK...

Wenn ich das jetzt richtig sehe, benötige ich eigentlich keine Antwartschaft für die Zeit in RU. Ich kann sozusagen meine KV kündigen und sollte ich nach einigen Jahren zurückkommen muss mich die AOK ohne "Nachzahlung/Strafe" wieder aufnehmen, da ich ja bereits eingezahlt habe.

Darüber hinaus muss ich mich für Deutschlandreisen dann in RU auslandskrankenversichern?!

Abmeldung
Ich bin momentan nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, habe das bisher auch nur einmal gemacht als Student.
Was passiert, sollte ich meinen Wohnsitz in DE bei meinen Eltern anmelden, aber dann anschließend in RU wohnen und dort Einkommen beziehen? Es gibt doch das Steuerabkommen, dass keine doppelten Steuern gezahlt werden müssen - sollte ich doch eigentlich auch weiterhin keine DE Steuererklärung machen müssen oder?

Ich sehe halt den Vorteil, dass ich zumindest noch eine Adresse in DE hätte, auch hinsichtlich laufender Versicherungen (z.B. Lebensversicherung, Berufsunfähigkeit) die ich von einem deutschen Bankkonto weiterhin zahlen würde.

Ich verstehe noch nicht so ganz die Vorteile (Mwst zurück, Meldepflicht) und Nachteile, da ich bisher als Student ziemlich in Ruhe gelassen wurde von unserem Staat. Gab ja auch nichts wegzunehmen :D

Int. Führerschein
Der würde mich jetzt hier in DE 15€ kosten und zählt ja erstmal für die nächsten drei Jahre. Weiß jemand, was da hinsichtlich Übersetzung und notarieller Beglaubigung in RU auf mich zukommen würde? Bzw. sogar Anlaufstellen dafür in Moskau?
Nikolaus
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Re: Bevor es nach Russland geht...

Beitrag von Nikolaus »

Sorry, einen internationalen Fuehrerschein braucht man nicht zu uebersetzen, der enthaelt ja sozusagen gerade die "Uebersetzung" Deines nationalen Fuehrerscheins. Deshalb musst Du bei der Beantragung auch aufpassen, dass er fuer Ru gueltig ist.
Krankenversicherung: Ok, Du bist jung, und da kann man schon einiges locker nehmen ... Ich habe immer eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen (obwohl ich als Expat von einer deutschen Firmenversicherungen fuers Ausland erfasst war, die auch bei zeitweiligen Heimataufenthalten in D leistete). Es waren wirklich nur ein paar Groschen, und dafuer hatte man absolute Sicherheit bei der Rueckkehr nach D. Kein Mensch weiss doch, wie die Gesetze in Zukunft interpretiert bzw. sogar modifiziert werden. Schliesslich sind die Kassen mit den jetzigen "Regeln" nicht zufrieden!
"In D abmelden" hat ggf. steuerrechtliche Auswirkungen sowohl in D als auch in Ru. Das wird haeufig etwas vereinfacht gesehen, und dann kommen oefter mal Ueberraschungen. (Ich erinnere mal an die vielen deutschen Auslandsrentner, die in den letzten Jahren nachtraeglich (!) zur Kasse gebeten worden sind.) Wie Zimdriver schon sagte, das ist schwierig und selbst viele Steuerberater packen die Komplexitaet des russisch-deutschen Steuerrechts nicht. Selbstredend wirst Du ja in Ru mit Deinem Welteinkommen steuerpflichtig, egal ob in D abgemeldet oder nicht, das vergisst Deine Buchhaltung nicht. Wenn Du aber auch irgendwelches Einkommen in D hast und nach Auffassung des Finanzamts in D auch noch ansaessig bist, dann ist dieser Einkommensteil in D zu versteuern, unter Beruecksichtigung Deines russischen Einkommens per Progressionsvorbehalt, und - ja - trotz Abkommens zunaechst "doppelt", und Du kannst dann versuchen, mit dem deutschen Steuerbescheid das in Russland doppelt gezahlte dort zurueckzuerhalten. Das spricht fuer "Abmelden". Dagegen spricht z.B., dass man als "Nichtansaessiger" dann oft auch kein Recht auf deutsche Steuererleichterungen hat. Aber ich gehe da ganz mit Zimdriver: Ich bin auch kein Steuerberater!
Am Anfang wuerde ich deshalb alles so machen, wie die erfahreneren deutschen Kollegen es tun, wenn Du dort welche hast ... Ein Restrisiko bleibt aber immer bei unserem irrsinnigen Steuerrecht... :)
m1009

Re: Bevor es nach Russland geht...

Beitrag von m1009 »

Deshalb musst Du bei der Beantragung auch aufpassen, dass er fuer Ru gueltig ist.
Die "Russische Version" im Fuehrerschein muss durch das Amt ausgefuellt sein... Oft wird dies nicht gemacht.
Nikolaus
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Re: Bevor es nach Russland geht...

Beitrag von Nikolaus »

:lol: Was es nicht alles gibt ... Die haben sozusagen ein leeres Formular, nur mit dem Namen auf dem Deckblatt, bekommen!?
Ok, das oeffnet freilich auch Moeglichkeiten ... ;)
m1009

Re: Bevor es nach Russland geht...

Beitrag von m1009 »

"Mein" Int. Fuehrerschein hat als 1. Blatt die abgestempelte DE Version.... alle anderen folgenden Seiten mit den vielen Uebersetzungen sind nicht ausgefuellt...
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