Russischer Sprachtest auch für Ehepartner?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Antworten
L. Viktor
Neuling
Beiträge: 3
Registriert: 06 Jun 2014, 02:11

Russischer Sprachtest auch für Ehepartner?

Beitrag von L. Viktor »

Weiß jemand, ob ich als Ehemann einer russischen Frau den neu eingeführten Sprachtest in Russland absolvieren muss, sofern ich in Russland länger bleiben will als der Visum-Zeitraum?

In Deutschland gab es mal die Regelung, dass der Ehegatte einen bestanden Sprachtest benötigte, wurde dann jedoch vom Europäischem Gerichtshof verboten, und Deutschland war wohl auch das einzige Land, das den Sprachtest für Ehegatten vorsah.
Zuletzt geändert von L. Viktor am 15 Dez 2014, 09:49, insgesamt 2-mal geändert.
Benutzeravatar
ikez
Berater/in
Berater/in
Beiträge: 97
Registriert: 20 Feb 2008, 15:54
Wohnort: Moskau
Kontaktdaten:

Re: Russischer Sprachtest auch für Ehegatten?

Beitrag von ikez »

Hallo,

Wenn Du in R länger bleiben will als der Visum-Zeitraum, brauchst Du eine befristete Aufenthalterlaubnis. Das heisst, du sollst den Test ablegen, um das Zertifikat zu bekommen. Es gibt doch einige Ausnahmen, z. B. wenn Du aelter als 65 Jahre alt ist.

Gruss :)
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14554
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Russischer Sprachtest auch für Ehegatten?

Beitrag von Norbert »

Viktor, es ist nicht nur ein Sprachtest, sondern auch ein Test zu Geschichte und russischer Gesetzgebung. So wie ich es verstehe, müsstest Du ihn ablegen, ja.
Benutzeravatar
just3042
Insider/in
Insider/in
Beiträge: 165
Registriert: 01 Feb 2012, 22:24
Wohnort: Berlin/Moskau
Kontaktdaten:

Re: Russischer Sprachtest auch für Ehegatten?

Beitrag von just3042 »

Wenn ich meinen RWP letztes Jahr ohne Sprachtest bekommen habe, muss ich den dann bei der Beantragung des Wid trotzdem machen?
Benutzeravatar
ikez
Berater/in
Berater/in
Beiträge: 97
Registriert: 20 Feb 2008, 15:54
Wohnort: Moskau
Kontaktdaten:

Re: Russischer Sprachtest auch für Ehegatten?

Beitrag von ikez »

just3042 hat geschrieben:Wenn ich meinen RWP letztes Jahr ohne Sprachtest bekommen habe, muss ich den dann bei der Beantragung des Wid trotzdem machen?
Hallo,
Dein RWP (die begrenzte Aufenthaltserlaubnis) wurde letztes Jahr bekommen - vor der Änderung des Gesetzes „Über die Rechtsstellung ausländischer Bürger“.
Die Änderung tritt in Wirkung ab dem 01.01.2015.

Also, musst Du den aus vier Teilen bestehenden Test (Russisch, russische Geschichte, Grundlagen der russischen Gesetzgebung) ablegen und ein Zertifikat bekommen. Das Zertifikat musst Du bei der Beantragung des Wid vorlegen.

Jetzt helfe ich einem Deutschen, sich auf den Test vorbereiten.
Manche Fragen im Bereich der russischen Gesetzgebung wurden wegen der Verwaltungssprache ein bisschen zu kompliziert gebildet, sogar für den, der gute Russischkenntnisse hat.
Kann man aber zwei Ziele erreichen, wenn man Russisch anhand der Materialien des Testes lernt.

:) Gruss,
Ikez
Berlino10
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 2942
Registriert: 16 Feb 2013, 01:23
Wohnort: Berlin / Wolgograd

Re: Russischer Sprachtest auch für Ehepartner?

Beitrag von Berlino10 »

Dieser Russisch-Test soll ja nicht gerade einfach sein?

Für eine befristete Aufenthaltserlaubnis brauche ich den aber?
Dh ich kann nur in RUS bei meiner Ehefrau leben, mittels eines beschränkten Visums und
muss dann vor Antragsstellung auf den RWP diese Prüfung absolviert haben?
Und kann auch erst dann meinen Sohn nachkommen lassen?
Benutzeravatar
bella_b33
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 13034
Registriert: 27 Apr 2008, 06:24
Wohnort: nahe Saransk/Mordowien

Re: Russischer Sprachtest auch für Ehepartner?

Beitrag von bella_b33 »

Berlino10 hat geschrieben:Dieser Russisch-Test soll ja nicht gerade einfach sein?

Für eine befristete Aufenthaltserlaubnis brauche ich den aber?
Ja, brauchst Du für RWP und auch für VID. Sprachlich empfand ich den Test jetzt nicht als so schlimm, Geschichte und Politik sind da eher die Knackpunkte, wo man vielleicht ein wenig büffeln muss.
Berlino10 hat geschrieben: Dh ich kann nur in RUS bei meiner Ehefrau leben, mittels eines beschränkten Visums und
muss dann vor Antragsstellung auf den RWP diese Prüfung absolviert haben?
Ja, so ist es.

Gruß
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
Berlino10
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 2942
Registriert: 16 Feb 2013, 01:23
Wohnort: Berlin / Wolgograd

Re: Russischer Sprachtest auch für Ehepartner?

Beitrag von Berlino10 »

Danke.
Dieser Weg erscheint mir schwierig.

Antrag auf RWP: 6 Monate bis zu Bewilligung: Test muss vor Antrag bestanden sein.

Selbst wenn ich ein Visum für 12 Monate bekomme (welches, wie, das auch für meinen Sohn gilt?)
müsste ich mich in 6 Monaten auf den Test vorbereitet haben?

Während des 12 Monats-Visums wäre ich noch in DEU gemeldet und steuerpflichtig?
louise
Insider/in
Insider/in
Beiträge: 238
Registriert: 13 Feb 2015, 22:15

Re: Russischer Sprachtest auch für Ehepartner?

Beitrag von louise »

http://rbth.co.uk/society/2015/08/12/qu ... 48457.html
Qualified foreigners to get Russian citizenship faster under new rules

Vielleicht ist obiger link hilfreich

ABER "diskursive Wissenschaften" (sprich Laberfächer [gaehn] ) scheinen nicht gefragt zu sein.....
"[n]o set of mutually inconsistent observations can exist for which some human intellect cannot conceive a coherent explanation, however complicated."
Berlino10
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 2942
Registriert: 16 Feb 2013, 01:23
Wohnort: Berlin / Wolgograd

Re: Russischer Sprachtest auch für Ehepartner?

Beitrag von Berlino10 »

louise hat geschrieben: Qualified foreigners to get Russian citizenship faster under new rules

Vielleicht ist obiger link hilfreich

ABER "diskursive Wissenschaften" (sprich Laberfächer [gaehn] ) scheinen nicht gefragt zu sein.....
Danke, aber erstens bin ich tatsächlich Dipl. Laber-Kfm. ;) und zweitens will/kann ich gar nicht in/für RUS arbeiten ...
Antworten

Zurück zu „#Visum | Pass- und Einreisebestimmungen“