Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Dienst in russischer Armee

Hier findest Du Insiderinformationen zum mittel- oder langfristigen Aufenthalt in Russland die Dir helfen das Leben in Russland zu meistern. Du lebst (noch) nicht in Russland? Dann könnte dieses Unterforum für Dich besonders interessant sein, damit Du von unseren Erfahrungen profitierst. Expats are welcome!
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fugen
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Re: Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Dienst in russischer Armee

Beitrag von fugen »

Von einfach, günstig und unproblematisch habe ich auch nicht gesprochen Silvio :-)

Es sind immer ein Haufen Probleme bei doppelstaatlern, bereits vor der Armee vorhanden.

Zum Klagen würde ich es auch nicht kommen lassen, weil man sich den Ärger ersparen kann.

@ ob sie ausgesetzt ist oder nicht spielt keine Rolle! Fakt ist du musst nicht zum Bund und falls doch kannst du es noch über Zivildienst versuchen ;-)

Und bei einem Verteidigungsfall, egal auf welcher Seite, bist du eh dran als Doppelstaatler
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zimdriver
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Re: Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Dienst in russischer Armee

Beitrag von zimdriver »

Medizinstudium in Russland für einen Doppelstaatler ist an sich grenzwertig. Was soll er in RUS studieren, wenn er dann in D nochmals jede Menge Prüfungen ablegen muss, um anerkannt zu werden?

OffTopic an
Wir haben´s ja gerade durch mit Schulen in Moskau und D und Studienbewerbungen und -zulassung.
Meine Erkenntnis ist
- russischer Schulabschluss führt zum Studium in D nur über Studienkolleg (Achtung: Aufnahmeprüfungen) oder 4 Semester in RUS und Neuanfang in gleicher Studienrichtung in D. Unschöner Nebeneffekt ist die gebührenpflichtige Bewerbung an deutschen Unis, angenehm ist die Ausländerquote, wenn der NC drückt.
- deutscher Schulabschluss (Abi) macht den Schüler zum Bildungsinländer, gleich welcher Staatsbürgerschaft, und berechtigt zur Bewerbung an jeder deutschen Uni. Unschön ist u.U. dann die Gleichstellung mit Muttersprachlern beim NC, angenehm ist die erleichterte und kostenlose Bewerbungsprozedur.
Über deutsche Sprachkenntnisse muss man nicht diskutieren, denke ich, bei Doppelstaatlern in binationalen Familien.
Es gibt in D gute Gymnasien mit Internaten, nicht nur für hochbegabte Schüler und/ oder wohlhabende Eltern. Mehr nur mit PN.
OffTopic aus
Lopper2015
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Re: Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Dienst in russischer Armee

Beitrag von Lopper2015 »

Grüss euch,

aber ich habe es bisher immer so verstanden, das Russland (wie viele andere Staaten auch) nur Leute einzieht die sich im endsprechenden Alter (dort wohl 18-27) auch im Lande befinden....wäre also die logische Konsequenz nicht in diesem Alter Russland zu meiden in jeder Form und das Wehralter schlicht im Ausland abzubummeln? Das fällt meinem Verständniss nach Doppelstattlern ja hier leicht wenn sie einen deutschen Pass haben, aber dann halt nicht zu Hochzeiten oder Weihnachten Omi besuchen, oder?


lg,

der Hans
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Norbert
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Re: Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Dienst in russischer Armee

Beitrag von Norbert »

Auch in Russland erfolgt die Einberufung im Normalfall nicht über Feldjäger in Nacht- und Nebelaktionen. Selbst ein Urlaub sollte also kein Problem sein, so lange man keinen schriftlichen Einberufungsbefehl erhalten und ignoriert hat.

Soweit die Theorie, die trotz jahrelanger Rückfragen hier im Forum noch niemand an einem praktischen Beispiel widerlegen konnte.
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Wladimir30
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Re: Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Dienst in russischer Armee

Beitrag von Wladimir30 »

Ein Freund von mir hier lebt seit dem Studiumabschluß hier nun in DEU. Er war noch nicht bei der Armee, weshalb er es so eilig hatte nach dem Studium. Er kommt immer wieder mal im Urlaub hierher, hat bei uns auch ein Praktikum absolviert. Ist jedesmal wieder ausgereist aus RU ohne Probleme.
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
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Norbert
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Re: Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Dienst in russischer Armee

Beitrag von Norbert »

Danke, endlich mal eine fundierte Antwort zu diesem Thema!
Nikolaus
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Re: Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Dienst in russischer Armee

Beitrag von Nikolaus »

Norbert hat geschrieben:Danke, endlich mal eine fundierte Antwort zu diesem Thema!
Ja!?
Solche gibt es viele. Gesucht waere eher ein staendig in D lebender russischer Staatsangehoeriger im Wehrpflichtalter, der waehrend eines zeitweiligen Aufenthalts im Reich des Boesen, von der Putin-Diktatur gesetzwidrig flink in die russische Armee gepresst wurde. Noch ueberzeugender waere, wenn das ohne Vorankuendigung passierte und eine Klage von einem Gericht abschlaegig beschieden wurde.
Also ich habe trotz emsigem Nachfragen noch keinen kennengelernt ... Und deshalb glaube ich, dass so etwas wohl hoechst selten ist.
Was nicht heisst, dass es nicht in xx Jahren anders sein kann. :)
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Norbert
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Re: Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Dienst in russischer Armee

Beitrag von Norbert »

Nikolaus, natürlich ist dieser eine Fall noch kein Freifahrschein für alle. Logisch. Aber immerhin einmal eine unverbindliche Bestätigung "unserer Theorie" - denn es betrifft ja ganz offensichtlich genau den gesuchten Fall.

(Ich würde ja nicht einmal befürchten, dass man "flink in die russische Armee gepresst" wird. Aber eine Ausreisesperre nach zugestelltem Einzugsbefehl halte ich für durchaus denkbar.)
Nikolaus
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Re: Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Dienst in russischer Armee

Beitrag von Nikolaus »

Norbert hat geschrieben:Ich würde ja nicht einmal befürchten, dass man "flink in die russische Armee gepresst" wird. Aber eine Ausreisesperre nach zugestelltem Einzugsbefehl halte ich für durchaus denkbar.
Ja, Russland ist ja gross ... :)
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GIN
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Re: Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Dienst in russischer Armee

Beitrag von GIN »

Nikolaus hat geschrieben:
Norbert hat geschrieben:Danke, endlich mal eine fundierte Antwort zu diesem Thema!
Ja!?
Solche gibt es viele. Gesucht waere eher ein staendig in D lebender russischer Staatsangehoeriger im Wehrpflichtalter, der waehrend eines zeitweiligen Aufenthalts im Reich des Boesen, von der Putin-Diktatur gesetzwidrig flink in die russische Armee gepresst wurde. Noch ueberzeugender waere, wenn das ohne Vorankuendigung passierte und eine Klage von einem Gericht abschlaegig beschieden wurde.
Also ich habe trotz emsigem Nachfragen noch keinen kennengelernt ... Und deshalb glaube ich, dass so etwas wohl hoechst selten ist.
Was nicht heisst, dass es nicht in xx Jahren anders sein kann. :)
Ich kenne Fälle aus den 90ern. Ein INhaber eines sowjetischen Reisepasses der etwa ein Jahrzehnt im Ausland lebte (Frankreich)1994 oder 1993 Einreise in Russland und wurde bei Einreise ar estiert und der Armee übergeben. Nur durch Schmiergeld ging es raus. 1998 oder 1999 dann noch einen Fall eines russischen Staatsbürgers bei Einreise Petersburg ebenfalls in den Arrest und Uebergabe Armee (Deutschland lebend).
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