Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Dienst in russischer Armee

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Norbert
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Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Dienst in russischer Armee

Beitrag von Norbert »

Durch Zufall bin ich in der taz auf folgenden Satz gestoßen:
Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht heute schon vor, dass die deutsche Staatsangehörigkeit verloren geht, wenn ein Deutscher in die Streitkräfte eines anderen Staates eintritt, dessen Staatsangehörigkeit er auch besitzt.
Und im Staatsangehörigkeitsgesetz steht wirklich ziemlich klar:
§ 17
(1) Die Staatsangehörigkeit geht verloren
[...]
5. durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates (§ 28)
In jenem § 28 steht aber zum Glück:
§ 28
Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist.
Nun frage ich mich aber dennoch, wie diese "freiwillige Verpflichtung" definiert ist. Auch die allgemeine Wehrpflicht könnten meine deutsch-russischen Söhne durch einen Deutschland-Aufenthalt in den fraglichen Jahren umgehen ...
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zimdriver
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Re: Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Dienst in russischer Armee

Beitrag von zimdriver »

Deine Söhne werden wohl die Jahre, in denen sie in RUS gezogen werden könnten, ausserhalb verbringen müssen. Schule, Studium, Weltreise, Arbeit- es gibt viele Möglichkeiten.
Und wenn sich die Verhältnisse nicht schnell ändern, woran ich nicht glaube, dann dürfte die Genehmigung des deutschen Verteidigungsministeriums eines Dienstes in gegnerischen (=russischen) Streitkräften Wunschtraum bleiben.
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bella_b33
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Re: Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Dienst in russischer Armee

Beitrag von bella_b33 »

ist man als Mehrstaatler denn überhaupt genauso wehrpflichtig wie alle Anderen?
Falls ja gibt es sicherlich auch passend ärztliche Atteste, das man nicht hin muss....
Und worst case: er geht zum Wehrdienst in Ru...wem in De wird das denn gemeldet? Wenn man nicht gerade im Tv hinter Osama mit nem Raketenwerfer rumspringt, fällt das doch niemandem auf.

Gruss
Silvio
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Norbert
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Re: Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Dienst in russischer Armee

Beitrag von Norbert »

Zimdriver, ich hoffe mal, dass meine Söhne grundsätzlich diese Jahre lieber anderswo verbringen wollen. Insofern ist es eher eine theoretische Frage.

Silvio, auf so etwas würde ich mich - wenn es um meine Staatsbürgerschaft geht - nicht verlassen wollen. Etliche Deutschtürken haben in der Hoffnung "Merkt ja keiner" einst die türkische Staatsbürgerschaft nachträglich wieder angenommen - mit fatalen Folgen. Zum einen wurden sie plötzlich wehrpflichtig in der Türkei (und mussten sich teuer freikaufen), zum anderen hat Deutschland mal über Weihnachten nach einem Datenabgleich auf einen Schlag Tausende ausgebürgert.
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fugen
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Re: Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Dienst in russischer Armee

Beitrag von fugen »

Das sehe ich nicht als Problem an und außerdem war es schon im Jahre 2000 so, dass man die Staatsbürgerschaft verlor wenn man im zweiten Land in die Armee ging.

Größeres Problem ist das Studium von Medizin etc in RF
Wenn du dann zwangsläufig in die Armee kommst aufgrund deines Studiumganges(Medizin z.b)
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GIN
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Re: Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Dienst in russischer Armee

Beitrag von GIN »

Vermutlich ist das noch etwas vom Deutschen Reich. Kommt mir stark bekannt vor. Im 2 Weltkrieg sind viele Russlanddeutsche nur deshalb in die Waffen SS gekommen weil die deutsche Wehrmacht sie ablehnte. Begründung war der Dienst in den UdSSR Streitkräfte. So wurden die "Heimkehrausweise" gerade wieder abgenommen und als staatenlose Wesen wurden sie in die SS gezogen. So gings den Elsässern ja oft auch.

Ich schlage vor bis kurz vor die Volljährigkeit zu warten und dann schauen wie die Lage ist. Auslandsaufenthalt ist eine Lösung.
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bella_b33
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Re: Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Dienst in russischer Armee

Beitrag von bella_b33 »

fugen hat geschrieben:Das sehe ich nicht als Problem an und außerdem war es schon im Jahre 2000 so, dass man die Staatsbürgerschaft verlor wenn man im zweiten Land in die Armee ging.
Wieso siehst das nicht als Problem? Wenns keinen Workaround gibt, ist es ein Problem. Ich will schon, daß unser Sohn die DE-Staatsbürgerschaft behält....
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fugen
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Re: Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Dienst in russischer Armee

Beitrag von fugen »

Weil die Jungs dann nach De kommen können und das Studium hier absolvieren können.
Und weil DE, zum jetzigen Zeitpunkt natürlich, keine Wehrpflicht hat verlieren die Jungs nicht die Staatsbürgerschaft der RF
Eure Frauen haben bestimmt auch ein Wörtchen zu sagen wenn es um den Verlust einer Staatsbürgerschaft geht

Zum Problem wird es erst wenn beide Länder die Wehrpflicht wieder einführen.
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Norbert
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Re: Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Dienst in russischer Armee

Beitrag von Norbert »

Grundsätzlich würde ich mich - wären wir heute in der Lage - auf das Wort freiwillig im Gesetz berufen. Denn eine Wehrpflicht ist eben nicht freiwillig. Der von fugen genannte Fall mit dem Medizinstudium ist aber schon grenzwertig, denn man wählt ein Studienfach freiwillig. Aber auch dort ist die Verknüpfung zum Militär wiederum Pflicht, also nicht freiwillig.
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Wladimir30
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Re: Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Dienst in russischer Armee

Beitrag von Wladimir30 »

Norbert hat geschrieben:Grundsätzlich würde ich mich - wären wir heute in der Lage - auf das Wort freiwillig im Gesetz berufen. Denn eine Wehrpflicht ist eben nicht freiwillig.
So habe ich es auch aus dem Text verstanden. Wer eben aufgrund "freiwilliger Verpflichtung" in eine nichtdeutsche Armee eintritt, verliert die deutsche Staatsbürgerschaft. Das kann ich auch irgendwie nachvollziehen.
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