Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
vbajo
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Beitrag von vbajo »

Eine Sprachschule in Petersburg schreibt mir, dass sie Studienvisa nicht länger vor Ort verlängern können. Das heißt 3 Monate sind sowieso das Maximum. Sie schreiben, das ging früher, aber kürzlich haben sie die Regeln verschärft und sie - schätze als Sprachschule - haben nicht länger das Recht Visa zu verlängern. :-(

Dafür fand ich heraus - mehrere Bestätigungen bekommen - dass man ein Businessvisum auch ohne Aufenthaltsgenehmigung in Finnland bekommt. Z.B. in Lappeenranta oder Helsinki. Das dauert aber immer ca. 2 Wochen. Visa ist dort auch nicht billiger als in Deutschland und da die Übernachtungspreise dort enorm sind (20€/Nacht im Hostel, kein Privatzimmer), lohnt sich das ganze m.E. überhaupt nicht. Dann kann ich auch gleich nach Deutschland zurückfliegen. Eine andere Möglichkeit sehe ich jetzt nicht mehr. 3 Monate Russland, 1 Monat Deutschland.
Magdeburg-Moskva
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Ich kann nur bestätigen, dass die meisten Botschaften nur dann Visa ausstellen, wenn der Antragsteller dauerhaft und legal im betreffenden Land wohnt und dies nachweist. Der Nachweis wird unterschiedlich streng gehandhabt. Oder es liegt halt im politisch-wirtschaftlichen Interesse, wobei der Maßstab sehr hoch angelegt wird. Das Gegenseitigkeitsprinzip kommt dazu. Ausnahme ist, wenn es im Nachbarland kein Konsulat gibt.
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jackie_rs
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Beitrag von jackie_rs »

Ich kenne den Fall eines Brasilianers, der ebenfalls die portugiesische Staatsbürgerschaft hatte. Der durfte zwar visumfrei einreisen, aber das zählt nicht als visumfrei im Sinne GUS/EAWU, und zB zur RVP-Beantragung war dann doch ein Visum nötig. Da wurde es auch nichts mit "mal eben in Estland ein Visum beantragen", zumal in dem portugiesischen Pass wohl zudem beim Wohnsitz auf Brasilien verwiesen wird...
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Beitrag von m5bere2 »

Ja, Israelis haben dasselbe Problem. Die sind auch nicht visumsfrei, dürfen aber kurzzeitig ohne Visum einreisen. :roll: Für den RWP-Antrag wird dann trotzdem oft ein Visum verlangt.
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Norbert
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Beitrag von Norbert »

Sonst hätten ja auch die ganzen Fußballfans im Sommer einen RVP beantragen können ... ;)
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Beitrag von m5bere2 »

Wenn sie Quote gehabt hätten, warum nicht?
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Bobsie
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Beitrag von Bobsie »

Ein Bekannter von uns düst jetzt gerade auf der M9 von Moskau in Richtung lettische Grenze. Seine 90 Tage sind um 7 Tage überzogen. Er wird mich anrufen, wenn er seine Strafe kennt.... :shock:
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Beitrag von Bobsie »

Unser Bekannter hat jetzt die russische "Hälfte" der Grenze passiert und steht jetzt bei den Letten. Strafe zahlen für seine 7 Tage überzogenes Visum musste er nicht, keiner hat irgend etwas dazu gesagt.
Ich ergänze: Komplette Grenzdurchfahrzeit 1 Std. und 15 Min. Rekordverdächtig!!! :shock:
Klaus
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Beitrag von Klaus »

Ich habe seit September 2018 ein 2-Jahres-Businessvisum, und fliege jedes (!) Wochenende nach Petersburg - die erste Seite neben dem Visum ist bereits vollgestempelt. Es sind noch 14 Seiten frei, d.h. in einem Jahr ist mein Reisepass vollgestempelt...
Ich bin mal gespannt, was dann passiert :lol:

Zudem frage ich mich, wie die noch die 90/180-Regel überprüfen wollen, bei 50 Stempel pro Halbjahr...
vbajo
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Beitrag von vbajo »

vbajo hat geschrieben: 23 Aug 2018, 17:07 Eine Sprachschule in Petersburg schreibt mir, dass sie Studienvisa nicht länger vor Ort verlängern können. Das heißt 3 Monate sind sowieso das Maximum. Sie schreiben, das ging früher, aber kürzlich haben sie die Regeln verschärft und sie - schätze als Sprachschule - haben nicht länger das Recht Visa zu verlängern. :-(
Ich habe von einer zweiten Sprachschule in Sankt-Petersburg gesagt bekommen, dass Verlängerung von Studienvisa zumindest für Sprachschulen nicht länger funktioniert. Dann scheint's wohl so zu sein.
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