Habe Euch alle durchschaut, naja, fast alle - auch Platzhirsche machen Fehler . . .
Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Ihr könnt schreiben, was Ihr wollt! Mich kriegt Ihr nicht Klein! Ihr nicht! - In meinem Alter hab' ich schon ganz andere kleingekriegt . . .
Habe Euch alle durchschaut, naja, fast alle - auch Platzhirsche machen Fehler . . .
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- bella_b33
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Warum?
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
- Wladimir30
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Keiner will dich klein kriegen. Da hat mir Sicherheit niemand Lust, Nerven und Zeit dafür. Es gibt Wichtigeres und Interessanteres.
Wir weisen nur auf den zum Teil hanebüchenen Blödsinn hin, den du verzapfst. Das kannst du auffassen wie du willst. Die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter.
Wir weisen nur auf den zum Teil hanebüchenen Blödsinn hin, den du verzapfst. Das kannst du auffassen wie du willst. Die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter.
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Alter ist kein Verdienst, alt wird man von ganz allein.Tonicek hat geschrieben: 27 Sep 2018, 19:25 Mich kriegt Ihr nicht Klein! Ihr nicht! - In meinem Alter hab' ich schon ganz andere kleingekriegt . . .
- Norbert
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Da steht aber auch ein Wort: "die meisten Botschaften".Tonicek hat geschrieben: 27 Sep 2018, 19:02Meine Aussage bezog sich auf diesen Satz:
Und da steht nachweislich NICHTS von RUS - alles ganz allgemein gehalten, wie: "dauerhaft und legal im betreffenden Land wohnt und dies nachweist..."Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Ich kann nur bestätigen, dass die meisten Botschaften nur dann Visa ausstellen, wenn der Antragsteller dauerhaft und legal im betreffenden Land wohnt und dies nachweist...
Und das ist nun einmal eine nervige diplomatische Praxis, die insbesondere oft von den uns in diesem Forum vorrangig betroffenen Ländern vorkommt. Selbst ein Deutscher mit Wohnsitz in Novosibirsk musste für sein russisches Visum kürzlich aus Kasachstan nach Deutschland reisen, wo er dann mangels Wohnsitz im Hotel leben musste. (Dabei wäre das russische Konsulat strenggenommen jenes gewesen, welches am nächsten zu seinem Wohnsitz liegt.)
-
m1009
Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Mitnichten.Tonicek hat geschrieben: 27 Sep 2018, 19:02 Also, noch mal: Immer schön den Ball ganz flach halten - ODER: sich stärkere Argumente überlegen . . .
Ich hab schliesslich recht.
Siehe Norbert.
- bella_b33
- Ehrenmitglied

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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Ich hab mir für solche speziellen Fälle, die Tage so ein "§1 / §2 T-Shirt" gekauft, daß genau diesen Punkt unmissverständlich klar gemacht haben tun wird
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
-
m1009
Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Das koennte man doch in die Foren AGB's aufnehmen.
1. Platzhirsche haben immer Recht.
2. Sollte der Platzhirsch ausnahmsweise nicht Recht haben, tritt automatisch 1. in Kraft.
PS... warum hat meine Russen Tastatur kein § ?
PPS... Virtuelle Tastatur sucks!
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- Norbert
- Globaler Moderator

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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Weil in diesem diktatorischen Unrechtsstaat keine Gesetze gelten, die Opposition unterdrückt wird, das Völkerrecht mit Füßen getreten wird und "die da oben" eh machen, was sie wollen.
