Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
- Wladimir30
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Also in Wladimir wurde der Gouverneur (Einheitliches Russland, oder wie das heißt) in demokratischen Wahlen abgewählt....
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
- Norbert
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Kann nicht sein. Aus Prinzip nicht.
Apropos, wisst Ihr, warum Frauen älter werden als Männer? Aus Prinzip!
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- Wladimir30
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Ganz Wladimir ist selber in höchstem Grade geschockt.
Weil Männer arbeiten, und sich nicht zuhause oder beim Friseur ausruhen.Apropos, wisst Ihr, warum Frauen älter werden als Männer? Aus Prinzip!
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Ich hole das Thema nochmal hoch.
Ist es richtig, dass man nach der Nutzung eines privaten 90/180 Tage Einladungsvisums mit einem neuen Geschäftsvisum für weitere 90 Tage direkt wiedereinreisen kann, sobald dieses ausgestellt wurde? Ich dachte jegliche Art von Kettenvisa sei nur noch mit zwei Reisepässen möglich. Nun teilte mir eine Visumsagentur sowie eine andere Person jedoch unabhängig voneinander mit, dass dies auch mit nur einem Pass möglich sei, da es sich um zwei unterschiedliche Arten von Visa handelt. Das vorherige Visum würde dann einfach ungültig gestempelt.
Ist es richtig, dass man nach der Nutzung eines privaten 90/180 Tage Einladungsvisums mit einem neuen Geschäftsvisum für weitere 90 Tage direkt wiedereinreisen kann, sobald dieses ausgestellt wurde? Ich dachte jegliche Art von Kettenvisa sei nur noch mit zwei Reisepässen möglich. Nun teilte mir eine Visumsagentur sowie eine andere Person jedoch unabhängig voneinander mit, dass dies auch mit nur einem Pass möglich sei, da es sich um zwei unterschiedliche Arten von Visa handelt. Das vorherige Visum würde dann einfach ungültig gestempelt.
- bella_b33
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Du hast ein 90/180 Tage Privatvisum, also 90 Tage Nutzbarkeit und 180 Tage Anwendungszeitraum? Ich dachte immer, diese Visa gelten, wie ein 90-Tages Businessvisum, genau 90 Tage. Rausfliegen, neu beantragen, zurückkommen, glücklich sein. Das alte Visum, sofern noch ein Gültiges vorhanden ist, wird ungültig gestempelt.
Mit zwei Reisepässen würde ich gar nichts versuchen, das kann eine Einreisesperre zu zur Folge haben.....Kettenvisa sind wohl in einigen Fällen schon praktiziert worden und Probleme gabs dabei wohl nicht.....Versuch macht klug. Eine Garantie wird Dir diesbezüglich wohl niemand geben können.
Mit zwei Reisepässen würde ich gar nichts versuchen, das kann eine Einreisesperre zu zur Folge haben.....Kettenvisa sind wohl in einigen Fällen schon praktiziert worden und Probleme gabs dabei wohl nicht.....Versuch macht klug. Eine Garantie wird Dir diesbezüglich wohl niemand geben können.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Das 90/ 180er Privatvisum ist erst seit letztem Jahr erhältlich. Der Unterschied liegt darin, dass man in diesem Zeitraum die Einreise frei wählen kann.
Bezüglich dem Kettenvisum gibt es wohl keine Garantie, aber immer Erfahrungswerte. Daher habe ich nochmal gefragt. Gerne auch per PM.
Bezüglich dem Kettenvisum gibt es wohl keine Garantie, aber immer Erfahrungswerte. Daher habe ich nochmal gefragt. Gerne auch per PM.
Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Es gibt prinzipiell keine Garantie ein Visum zu bekommen. Bis jetzt habe ich zwei Mal ein 3-Monats-Geschäftsvisum nach kurzem Aufenthalt in Deutschland ausgestellt bekommen. Das nennt man wohl "Kettenvisum". Beim ersten Mal war das bisherige 1-Jahres-Geschäftsvisum noch formal gültig, wenn auch praktisch nicht, weil die nutzbaren Tage aufgebraucht waren (90/180-Regel). Es wurde in der Botschaft "ПОГАШЕНО" gestempelt. Das 3-Monats-Visum danach schon nicht mehr, weil es zum Zeitpunkt der Ausstellung des nächsten Visums auch formal schon nicht mehr galt.Brutus hat geschrieben: 04 Apr 2019, 13:41 Bezüglich dem Kettenvisum gibt es wohl keine Garantie, aber immer Erfahrungswerte. Daher habe ich nochmal gefragt. Gerne auch per PM.![]()
Weder bei der Registration, noch bei der Ein-/Ausreise bis jetzt gab es Probleme wegen der 90/180-Regel. Das entspricht allen Aussagen, die ich diesbezüglich bis jetzt bekam. Die 90/180-Regel gilt nur innerhalb der Gültigkeitsdauer des aktuellen Visums und davon gibt's nur höchstens eines.
Die nächste Einreise ist in ein paar Tagen. Ich lasse euch wissen, falls es Probleme gibt. Aus dem Abschiebeknast, also wenn's da Wifi gibt. ;-)
Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Vielen Dank für die Info, vbajo. Jede Rückmeldung hilft mir sehr. Vielleicht können wir dann zusammen Business in Russland machen. =)
Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Wie lange dauert es im Besten Fall das Businessvisum im Pass zu erhalten, wenn man die Einladung hat?
Es scheint auch noch einjährige Businesssvisa zu geben. Sind diese ebenso immer von der 90/ 180 Tage Regelung betroffen?
Es scheint auch noch einjährige Businesssvisa zu geben. Sind diese ebenso immer von der 90/ 180 Tage Regelung betroffen?
- bella_b33
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
zu 99% ja....Brutus hat geschrieben: 05 Apr 2019, 14:43 Es scheint auch noch einjährige Businesssvisa zu geben. Sind diese ebenso immer von der 90/ 180 Tage Regelung betroffen?
Es gab mal vor 2-3 Jahren Einen hier im Forum, der schrub, er hätte wieder ein 1 Jahres-Dauervisum bekommen(so wie sie vor 2007 auch ausgegeben wurden).
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