Aleks hat geschrieben: 14 Feb 2025, 14:50
Danke, hat geklappt!
Noch eine Frage zum Thema Kfz:
Du hast geschrieben, der Fahrzeuglenker benötigt eine Vollmacht des Halters. Ich fahre mein eigenes Auto, das auch auf mich zugelassen ist. Meine Schwester dagegen fährt das Auto meines Vaters, er ist aber mit dabei. Muss diese Vollmacht denn dann auch von einem offiziellen Übersetzer ins Russische übersetzt und von einem Notar beglaubigt sein?
Es geht um die Einreise und die Zollerklärung. Die Vollmacht wird benötigt, wenn du mit einem Auto einreisen willst, das nicht dir gehört und der Eigentümer auch nicht in Reichweite ist. Ich habe keinen Wohnsitz mehr gemeldet und das Auto über meinen Neffen angemeldet, also benötige ich die Vollmacht. Wobei ich ehrlich gesagt nicht mehr weis, wann ich sie zum letzten Mal vorzeigen musste. Ich werde regelmässig kontrolliert, da wird aber nur geprüft ob ich Führerschein und Fahrzeugschein dabei habe, Vollmacht wollte noch nie jemand sehen. Das gleiche auch wenn ich mit dem Auto meiner Frau mit russischem Kennzeichen unterwegs bin.
Übrigens, Vollmacht heisst mit Apostille, russischer Übersetzung und Beglaubigung, - wirst du also nicht so auf die Schnelle kriegen. Also mach dir keinen Kopf deswegen.