Reise nach Kaliningrad | Frage nach Grundlagen

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HJ52
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Re: Reise nach Kaliningrad | Frage nach Grundlagen

Beitrag von HJ52 »

Aleks hat geschrieben: 14 Feb 2025, 14:50 Meine Schwester dagegen fährt das Auto meines Vaters, er ist aber mit dabei.
Das hatte ich auch schon ein paar mal. Die Zollerklaerung habe ich auf meinen Vater ausgestellt. Gab keine Probleme bei Kontrollen, jedoch darf man dann halt nie ohne den Papa erwischt werden.

Ob, wenn der Halter ein Mitreisender ist, trotzdem eine Vollmacht vom Zoll verlangt wird, halte unwahrscheinlich ist aber auch nicht auszuschliessen. Ich wuerds wohl drauf ankommen lassen.
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Re: Reise nach Kaliningrad | Frage nach Grundlagen

Beitrag von willi »

Aleks hat geschrieben: 14 Feb 2025, 14:50
HJ52 hat geschrieben: 14 Feb 2025, 14:35 Versuchs mal hiermit.

https://disk.yandex.ru/i/YVBvifEu-Ykmmg
Danke, hat geklappt!

Noch eine Frage zum Thema Kfz:
Du hast geschrieben, der Fahrzeuglenker benötigt eine Vollmacht des Halters. Ich fahre mein eigenes Auto, das auch auf mich zugelassen ist. Meine Schwester dagegen fährt das Auto meines Vaters, er ist aber mit dabei. Muss diese Vollmacht denn dann auch von einem offiziellen Übersetzer ins Russische übersetzt und von einem Notar beglaubigt sein?
Es geht um die Einreise und die Zollerklärung. Die Vollmacht wird benötigt, wenn du mit einem Auto einreisen willst, das nicht dir gehört und der Eigentümer auch nicht in Reichweite ist. Ich habe keinen Wohnsitz mehr gemeldet und das Auto über meinen Neffen angemeldet, also benötige ich die Vollmacht. Wobei ich ehrlich gesagt nicht mehr weis, wann ich sie zum letzten Mal vorzeigen musste. Ich werde regelmässig kontrolliert, da wird aber nur geprüft ob ich Führerschein und Fahrzeugschein dabei habe, Vollmacht wollte noch nie jemand sehen. Das gleiche auch wenn ich mit dem Auto meiner Frau mit russischem Kennzeichen unterwegs bin.
Übrigens, Vollmacht heisst mit Apostille, russischer Übersetzung und Beglaubigung, - wirst du also nicht so auf die Schnelle kriegen. Also mach dir keinen Kopf deswegen.
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Norbert
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Re: Reise nach Kaliningrad | Frage nach Grundlagen

Beitrag von Norbert »

Frage zum Haustier: Gab es da nicht kürzlich eine Verschärfung, welche die Ausfuhr von Tieren aus Russland in die EU betraf? Da brauchte man neu irgendein Attest von einem ganz konkreten Oberveterinär, soweit ich hörte. (Absolutes Halbwissen, aber mehrere Bekannte haben deswegen noch schneller als geplant nach Europa geholt.) Ich empfehle, hier nochmals zu schauen, ob ihr hier die Regeln vom Herbst 2024 berücksichtigt habt.
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Re: Reise nach Kaliningrad | Frage nach Grundlagen

Beitrag von Aleks »

Norbert hat geschrieben: 14 Feb 2025, 23:09 Frage zum Haustier: Gab es da nicht kürzlich eine Verschärfung, welche die Ausfuhr von Tieren aus Russland in die EU betraf? Da brauchte man neu irgendein Attest von einem ganz konkreten Oberveterinär, soweit ich hörte. (Absolutes Halbwissen, aber mehrere Bekannte haben deswegen noch schneller als geplant nach Europa geholt.) Ich empfehle, hier nochmals zu schauen, ob ihr hier die Regeln vom Herbst 2024 berücksichtigt habt.
Guten Morgen,

ja, die Regelung vom vergangenen Jahr kenne ich. Es geht um den Tollwut-Antikörpertest.

Die Tiergesundheitsbestätigung von einem russischen amtlichen Tierarzt ist nur notwendig, wenn man das Tier aus Russland in die EU einführt. Bei Rückreise und der Wiedereinführung eines in Deutschland gemeldeten Tieres gilt dies nicht.
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Re: Reise nach Kaliningrad | Frage nach Grundlagen

Beitrag von Aleks »

Ich danke für die Antworten!

Sorry nochmal für die Nachfragen, aber es ist unsere erste Reise nach Russland.

Verstehe ich das richtig, dass die Zollerklärung (ПАССАЖИРСКАЯ ТАМОЖЕННАЯ ДЕКЛАРАЦИЯ) von jeder Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, ausgefüllt werden muss? Also nicht nur von den Fahrern der Fahrzeuge?

Währung: Gilt die Grenze von $10.000 pro Person ab 16 Jahren?

Krankenversicherung: Ich habe im Netz etwas darüber gelesen, dass man eine Auslandskrankenversicherung haben muss und diese dann eine Bescheinigung ausstellen muss in der solche Punkte wie die Deckungssumme (€30.000), eine Übersicht der medizinischen Leistungen etc. enthalten muss. Ist das korrekt?

Kfz-Versicherung: Wo genau schließt man diese in Russland ab? Oder gibt es deutsche Versicherer, deren Leistungen auch in Russland in Anspruch genommen werden können?

Registrierung in Russland (Anmeldepflicht für Ausländer): Wenn man eigenständig nach Russland fährt und kein Hotelzimmer, sondern einfach eine Unterkunft bucht in der man lebt und sich selbst verpflegt (eine Art Airbnb), wo registriert man sich dann als Ausländer/Reisender aus dem Ausland, wenn man vor Ort ist?
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Re: Reise nach Kaliningrad | Frage nach Grundlagen

Beitrag von HJ52 »

Aleks hat geschrieben: 17 Feb 2025, 14:41

Verstehe ich das richtig, dass die Zollerklärung (ПАССАЖИРСКАЯ ТАМОЖЕННАЯ ДЕКЛАРАЦИЯ) von jeder Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, ausgefüllt werden muss? Also nicht nur von den Fahrern der Fahrzeuge?
Nur vom Fahrer. Vorausetzung, ihr fuehrt keine Geldmittel, Edelmetall ueber die Freigrenzen hinaus und habt keine Waren fuer den Wiederverkauf oder Gepaeck ueber 25kg pro Person mit.
Gilt die Grenze von $10.000 pro Person ab 16 Jahren?
April 2023 galt, ab 18 Jahren.
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Re: Reise nach Kaliningrad | Frage nach Grundlagen

Beitrag von keksonline »

Aleks hat geschrieben: 17 Feb 2025, 14:41 Krankenversicherung: Ich habe im Netz etwas darüber gelesen, dass man eine Auslandskrankenversicherung haben muss und diese dann eine Bescheinigung ausstellen muss in der solche Punkte wie die Deckungssumme (€30.000), eine Übersicht der medizinischen Leistungen etc. enthalten muss. Ist das korrekt?
Kurz gesagt ja. In der Praxis wird diese jedoch selten (nie?!) bei der Einreise oder vor Ort überprüft. Die geforderte Bescheinigung ist jedoch für die Beantragung eines Visums bei den Botschaften oder Konsulaten erforderlich. Beim E-Visum ist der Ablauf etwas unkomplizierter: Hier muss lediglich das Versicherungsunternehmen und die Versicherungsnummer angegeben werden, ohne dass ein Nachweis hochgeladen werden muss. Unabhängig davon ist eine Auslandskrankenversicherung für in der Regel weniger als 15 Euro pro Jahr eine kluge Wahl.
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