Der Eigenbedarf steht direkt in der Sanktion mit drin:
Das wird halt nur so ausgelegt wie man gerade will. Und gerichtlich einklagen wird ebenfalls keine Option sein.Es ist verboten, auf Euro lautende Banknoten oder andere Banknoten von EU-Ländern an Russland oder an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland – einschließlich der Regierung und der Zentralbank Russlands – oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen.
Das Verbot gilt nicht für Euro-Banknoten für den persönlichen Gebrauch natürlicher Personen, die nach Russland reisen oder von deren mitreisenden unmittelbaren Familienangehörigen.
Zu den 1000 Euro, die du als Eigenbedarf mitnimmst kann ich nur sagen, dass sich die Zöllner vor ein paar Wochen in Terehova bei mir wegen 25 Euro angestellt haben, die ich noch im Portemonnaie gehabt hätte. Erst als ich nach der Spendenbox für die grundlos überfallene Ukraine fragte, haben sie dann abgewunken.


