Ich empfehle, so einen Anwalt immer doppelt zu hinterfragen. Mir wurden selbst von Beamten der Migrationsbehörde Dinge erzählt, die schlicht nicht stimmten. Wenn ich ihnen dann ein ihrer Aussage widersprechendes Gesetz zeigte, hieß es fix mal: "Na wenn Sie meinen, dass das klappt?!" Und es klappte jahrelang. (Damals "kein Aus- und Einreisevisum nötig für Deutsche mit РВП".) Lass Dir immer den Link zur Regel geben und lies dort nochmals selber. Der Anwalt macht nichts anderes.egor241 hat geschrieben: 23 Jan 2025, 14:47 Ok super danke schonmal für die Antworten, habe auch rausgefunden (laut meinem rus. Anwalt), dass ich mich bei der ersten Einreise mind. 180Tage in Russland aufhalten muss und nicht ausreisen darf (also am Stück). Ob das dann in den Folgejahren ähnlich ist weiß ich noch nicht.
Mit einer gewöhnlichen Aufenthaltsgenehmigung gibt es jedenfalls kein Verbot, das Land zu verlassen, auch nicht im ersten Halbjahr. Du musst aber mehr als 183 Tage pro Jahr vor Ort sein. Einige Migrationsbehörden lesen das etwas entspannter und sagen sogar: mindestens alle 183 musst Du einen Tag vor Ort sein.



